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(Heft 1/2023)
Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Anstatt der üblichen Überschrift könnte dieses Editorial auch den Titel tragen „Das Unangenehmste zuerst“ oder besser „Ihre Meinung ist mehr denn je gefragt!“ Denn als neuer Geschäftsführer der G.I.B. fällt mir die Aufgabe zu, Sie an dieser Stelle über die Einstellung des G.I.B.INFO – nach der zweiten Ausgabe dieses Jahres – zu informieren. Sie halten also gerade das vorletzte Heft des Magazins in Ihren Händen.
Das zeitliche Zusammenfallen der Ereignisse könnte womöglich zur Annahme verleiten, dass dies die Maßnahme des „Neuen“ ist. Doch dem ist nicht so, denn eine solch weitreichende Entscheidung will gut überlegt sein. Schließlich ist mit dem G.I.B.INFO eine mehr als dreißigjährige Publikationsgeschichte verbunden; manche sagen, es sei das letzte arbeits- und sozialpolitische Fachmagazin seiner Art in Deutschland.
 
Tatsächlich ist es so, dass sich die G.I.B. schon seit geraumer Zeit mit der Frage auseinandersetzt, ob ein kostenpflichtiges Printmagazin wie das G.I.B.INFO gegenwärtig noch die richtige Antwort auf die sich stark verändernden Lesegewohnheiten ist. Die Zahl der Abonnements ist seit Jahren rückläufig, eine Entwicklung, die dem allgemeinen Trend in der immer digitaleren Medienlandschaft folgt. Ferner begrenzt die sogenannte Bezahlschranke die weitere crossmediale Verwertung unserer Beiträge. All das konnte die Verantwortlichen der G.I.B. nicht weiter zufrieden stimmen. 
 
Denn das Ziel der G.I.B. bleibt es, die interessierte Fachöffentlichkeit mit aktuellen Beiträgen zur Arbeits- und Sozialpolitik des Landes NRW und darüber hinaus zu beliefern und den Austausch zwischen Politik, Praxis, Wirtschaft und Wissenschaft zu befördern. Wir werden dieses Ziel zukünftig vor allem über digitale Kanäle und weiterentwickelte Formate verfolgen. Manches davon gilt es noch zu entwickeln. Aber das Gute daran für Sie ist, dass alle Beiträge in digitaler Form kostenfrei sein werden. Wir freuen uns darauf, diesen neuen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen und laden Sie herzlich ein, sich einzubringen unter redaktion@gib.nrw.de. 
 
Aber jetzt wenigstens noch kurz zu den Inhalten im vorliegenden G.I.B.INFO. Hier ist „Soziale Teilhabe“ das Schwerpunktthema. Wir stellen die Grundlagen zum Teilhabekonzept vor und die Implikationen für das SGB II, denn darin ist die soziale Teilhabe als Ziel verankert und somit auch eine Aufgabe der Jobcenter. Das Bielefelder Jobcenter Arbeitplus hat sogar ein spezielles Team Soziale Teilhabe gegründet und im Jobcenter Köln wurde ein Kund*innenbeirat initiiert, der mit der Geschäftsführung über Prozesse und Planungen im Jobcenter diskutiert. 
 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und die G.I.B. haben gemeinsam unter der Beteiligung von vier Jobcentern Erhebungsbögen entwickelt, die Beratungsfachkräfte dabei unterstützen sollen, die Teilhabeförderung ihrer Klientel noch systematischer als bisher umzusetzen und dokumentieren zu können. Klar ist nicht nur im Jobcenter Bielefeld schon jetzt, dass darüber hinaus auch aufsuchendes Coaching in den Quartieren der Jobcenterkund*innen an Bedeutung gewinnt – nicht zuletzt, weil es ganz im Sinne der SGB II-Reform deren soziale Teilhabe stärkt.
 
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
 
Torsten Withake
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